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14.11.2009

Ankündigung eines Gesetzesentwurfs GmbH-light

 

Die Wirtschaftskammer und die Bundesministerin für Jusitz, Mag. Claudia Bandion-Ortner haben diese Woche den Kernpunkt der in Kürze beabsichtigten GmbH-Reform, das ist die Absenkung des gesetzlichen Mindeststammkapitals von 35.000 Euro auf 10.000 Euro, präsentiert. Begleitend wird überlegt, auch Maßnahmen zur Stärkung des Gläubigerschutzes zu setzen.

 

In anderen EU-Mitgliedsländern gibt es etwa mit der britischen Limited (Ltd.) sowie der deutschen Unternehmergesellschaft bereits Gesellschaftsrechtsformen, die mit praktisch keinem Mindeststammkapital gegründet werden können. Während in Großbritannien bereits mehr als 2 Millionen Unternehmen als Ltd. tätig sind, wurden in Deutschland innerhalb des ersten Jahres bereits 19.000 Unternehmergesellschaften gegründet. Dies zeigt, wie attraktiv entsprechende Modelle sind. Von den 15.200 Unternehmensneugründungen im ersten Halbjahr 2009 sind rund 1.600 als GmbH gegründet worden. Mit der neuen GmbH sei jedenfalls eine deutliche Steigerung dieser Zahlen zu erwarten.

Für Österreich gilt aber, dass eine „entsprechende Seriositätsschwelle“ eingehalten wird, die mit dem Mindeststammkapital in Höhe von 10.000 Euro gegeben ist. Gleichzeitig sind weitere Maßnahmen in Diskussion, etwa was Rücklagen, um den Gläubigerschutz zu erhöhen. Gleichzeitig sprach sich Leitl auch für Verschärfungen im Insolvenzrecht in Missbrauchsfällen aus.

Für einfache Unternehmensneugründungen als Ein-Personen-Unternehmen werden die Notariats-Kosten erheblich reduziert. Mit Hilfe eines Mustervertrages können die Kosten für den Notariatsakt auf rund 40 Euro verringert werden. Führt der Notar auch die Anmeldung durch, so belaufen sich die Kosten auf rund 145 Euro (derzeit zwischen 800 und 2.000 Euro).

Der konkrete Entwurf liegt noch nicht vor, wir werden über diesen berichten, sobald die Details bekannt werden.

 

 

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