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14.05.2011

EU will Aufsichtsgremien stärker diversifizieren

Der Aufsichtsrat einer Aktiengesellschaft, dessen wichtigste Aufgabe die Überwachung der gesamten Geschäftsführung auf ihre Rechtmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit ist, ist das Kontrollorgan des Vorstandes. Dieser besteht aus mindestens drei natürlichen Personen, welche von der Hauptversammlung gewählt werden. Wahlvorschläge für den Aufsichtsrat dürfen seit 2010 nur noch vom Aufsichtsrat selbst oder von Aktionären kommen. Der Vorstand darf nur mehr um seine Meinung bei der Erstellung der Wahlvorschläge gefragt werden. Damit kann sich der Vorstand das ihn zu kontrollierende Organ nicht selbst „aussuchen“ und ist gleichzeitig sichergestellt, dass sich Vorstand und Aufsichtsrat gut ergänzen und zueinander passen.

Bei zahlreichen wichtigen Entscheidungen ist der Aufsichtsrat involviert und hat somit einen enormen Einfluss auf die zukünftige Unternehmensentwicklung. Unter anderem bestellt er das Geschäftsführungs- und Vertretungsorgan, den Vorstand, und hat Mitwirkungsrechte bei wichtigen Geschäften, indem der Vorstand bei sogenannten zustimmungspflichtigen Geschäften an die zwingend erforderliche Zustimmung des Aufsichtsrats angewiesen ist. Aus diesem Grund wurde in letzter Zeit verstärkt über die Diversität des Aufsichtsrats auf internationaler Ebene diskutiert und kann mit maßgeblichen Veränderungen in der Zusammensetzung des Aufsichtsrats gerechnet werden. Eine Einigung der österreichischen Regierung gab es bereits bezüglich der Frauenquote, und zwar mit Einführung der Selbstverpflichtung für Aufsichtsräte. Weitere wesentliche Bestandteile der Diversität sind die Internationalität, eine Vielzahl an Erfahrungen und breitgefächerte Kenntnisse der Aufsichtsratmitglieder, welche zu besseren Ergebnissen der Unternehmen führen sowie die Qualität unternehmerischer Entscheidungen und letztendlich auch die Aktienkurse beeinflussen können. Derzeit arbeitet die EU an diversen Vorschriften, welche die Aufsichtsgremien zu mehr Diversität verpflichten. Man kann also gespannt auf Ergebnisse der gesetzlichen Ausarbeitungen und den Auswirkungen im Wirtschaftsleben sein.

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