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16.06.2011

Faires Verfahren in ganz Europa - EU-Kommission will Recht auf Strafverteidiger garantieren

Wer in Österreich festgenommen wird, kann umgehend einen Rechtsanwalt als Rechtsbeistand hinzuziehen. Eine Selbstverständlichkeit in Europa? Bei weitem nicht. In Belgien etwa kann der Festgenommene erst nach 24 Stunden einen Anwalt kontaktieren. Einheitliche Mindeststandards in der EU will die Kommission mit dem Richtlinienvorschlag KOM(2011) 326 einführen, den sie am 8. Juni 2011 veröffentlicht hat. Er regelt das Recht auf einen Rechtsbeistand im Strafverfahren und das Recht auf Kontaktaufnahme mit Dritten bei Festnahme. Diese Mindeststandards sollen auch auf den EU-Haftbefehl Anwendung finden. Das Recht soll gelten, sobald eine Person davon in Kenntnis gesetzt wird, einer Straftat verdächtig zu sein. Der Richtlinienvorschlag ist das Kernelement des Fahrplans zur Stärkung der Beschuldigtenrechte. Die Kommission geht damit auch auf Forderungen der Anwaltschaft ein, EU-Standards bei den Strafverfahrensrechten zu schaffen, bevor an europäischen Strafverfolgungs||instrumenten weitergearbeitet wird (s. Stellungnahme 29/2011; EiÜ 18/11). Der Deutsche Anwaltverein (DAV), in welchem unsere Kanzlei Mitglied ist, begrüßt den Richtlinienvorschlag grundsätzlich und fordert die Kommission auf, diesem so bald wie möglich auch einen Richtlinienvorschlag zur Prozesskostenhilfe im Strafverfahren folgen zu lassen, wie es in dem Fahrplan zur Stärkung der Beschuldigtenrechte vorgesehen war.

 

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