go to content
Prev-Next
Mobile Menu
Homepage
Wir verbinden Wirtschaft und Recht

02.08.2011

Richtlinien für die Begutachtung von Firmenwortlauten

Die Wirtschaftskammer Österreich hat die bereits seit langem erwartete Broschüre DAS NEUE FIRMENRECHT NACH DEM UNTERNEHMENSGESETZBUCH Richtlinien für die Begutachtung von Firmenwortlauten neu aufgelegt und an die aktuellen gesetzlichen Gegebenheiten angepasst.

Das neue Firmenrecht, welches auf Initiative und unter Mitwirkung der Wirtschaftskammern wesentlich liberalisiert wurde, ist bereits 2007 in Kraft getreten. Unter einer Firma (Firmenwortlaut) versteht man den Namen eines Unternehmers, unter dem er seine Geschäfte betreibt und die Unterschrift abgibt und unter dem er im Firmenbuch protokolliert ist. Gesellschaften (Offene Gesellschaft, Kommanditgesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Aktiengesellschaft etc.) und Einzelunternehmer, die sich ins Firmenbuch eintragen lassen müssen bzw. sich freiwillig protokollieren lassen wollen, unterliegen daher ab dem 1. Jänner 2007 den firmenrechtlichen Bestimmungen. Über die Zulässigkeit gibt die Broschüre Auskunft. Wenn Sie eine Gesellschaft gründen wollen, informieren Sie sich in dieser Broschüre vorweg über die Zulässigkeit Ihrer Firma, wir unterstützen Sie gerne bei der Errichtung des Gesellschaftsvertrages und der Eintragung im Firmenbuch.

Broschüre Firmenrecht - WKO

Zurück

 
Standort Wien
Tuchlauben 8 / 6.OG
1010 Wien
Tel.: +43 (1) 879 85 75
Fax.: +43 (1) 879 85 78
Standort St. Pölten
Europaplatz 7
3100 St. Pölten
Tel.: +43 (2742) 35 35 75
Fax.: +43 (2742) 35 26 78
Standort Kirchberg
am Wagram

Marktplatz 8
3470 Kirchberg/Wagram
Tel.: +43 (2279) 27 385
eurojuris
Mobiler Menu