22.01.2018
Abschaffung der Mietvertragsgebühr für Wohnungen
Mit 11.11.2017 wurden „Verträge über die Miete von Wohnräumen“ gänzlich gebührenfrei gestellt.
Bisher war dies nur bei Verträgen über kurzfristige Vermietung von einer Dauer bis zu 3 Monaten der Fall, bei längerfristigen Mietverträgen wurde eine Rechtsgeschäftsgebühr in Höhe von 1% der Miete (bei Wohnungsmietverträgen maximal vom 3-fachen Jahreswert) erhoben. Die Abschaffung der Gebühr wird somit eine finanzielle Erleichterung der Wohnungsmieter zur Folge haben. Für Geschäftsräumlichkeiten fällt weiterhin eine Vertragsgebühr an.