Urbanek & Rudolph - Rechtsanwälte
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Wir verbinden Wirtschaft und Recht
Liegenschaftsrecht - Ankauf einer Privatimmobilie
Rechtsbereiche
 
Unsere Leistungen umfassen rechtliche Beratung und Vertretung in allen Bereichen des Wirtschaftlebens, aber auch in privaten Angelegenheiten. Die nachfolgende Übersicht dient der Veranschaulichung unseres Leistungsspektrums:

Vertragsverfassung und -abwicklung

Ein richtig formulierter Vertrag bietet von Anfang an erhöhte Rechtssicherheit. Das Verfassen, Prüfen sowie Abwickeln von Verträgen auf allen unseren Tätigkeitsgebieten stellen daher einen Schwerpunkt unserer Tätigkeit dar. Dies umfasst insbesondere:

  • Immobilientransaktionen wie Liegenschaftskaufverträge, Baurechtsverträge und Wohnungseigentumsverträge sowie deren grundbücherliche Durchführung
  • Übernahme von Treuhandschaften
  • Kauf-, Tausch-, Übergabs-, Leibrenten- und Schenkungsverträge
  • Miet-, Leasing- und Pachtverträge
  • Gesellschaftsverträge und deren firmenbuchrechtliche Durchführung
  • Unternehmenskaufverträge, Kooperations- oder Joint-Venture-Verträge
  • Darlehens-, Kreditverträge und andere Finanzierungsverträge
  • Bauverträge, Generalunternehmer- und Baubetreuungsverträge, Architektenverträge und Vergabebedingungen im Rahmen einer öffentlichen Auftragsvergabe
  • Arbeitsverträge, Managerdienstverträge, Konsulenten- und Werkverträge
  • Vertragshändler- und Handelsvertreterverträge
  • Lizenz-, Franchise-, Werknutzungsverträge, Softwareverträge
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen
  • Familienrechtliche Verträge
  • Testamente, Vermächtnisse, Erbverträge und sonstige Nachfolgeregelungen einschließlich Abwicklung von Verlassenschaften, vor allem Erbteilungsübereinkommen



Vertretung vor Gerichten und Behörden


Die kompetente Vorbereitung und Führung von Prozessen und sonstigen behördlichen Verfahren stellt eine zur Sicherung und Durchsetzung der rechtlichen und wirtschaftlichen Interessen unserer Mandanten unabdingbare Notwendigkeit dar. Wir vertreten und betreuen unsere Mandanten insbesondere bei:

  • der Durchsetzung oder Abwehr von Schadenersatz- und Gewährleistungsansprüchen
  • zivilen Baurechtsstreitigkeiten
  • der Einbringung offener Forderungen
  • Streitigkeiten im Wettbewerbs- und Urheberrecht
  • Verfahren zum Schutz des Eigentums und des ruhigen Besitze
  • Fragen des Umweltschutz- und Nachbarrechts
  • der Durchsetzung oder Abwehr arbeitsrechtlicher Ansprüche
  • Problemen im Miet- und Wohnrecht
  • der Durchsetzung und Abwicklung von Erbregelungen
  • gewerberechtlichen Verfahren
  • Bauverfahren
  • vergaberechtlichen Auseinandersetzungen
  • Strafverfahren
  • Insolvenzverfahren


Dabei umfasst unsere Tätigkeit die Vertretung in Verfahren vor Gerichten und Behörden, vor den Höchstgerichten, in nationalen und internationalen Schiedsverfahren sowie vor den Institutionen und Gerichten der Europäischen Union und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.

Schwerpunkte

Bedingt durch die Tätigkeiten unserer Mandanten, aber auch durch unsere persönliche fachspezifische Fortbildung betreuen wir schwerpunktmäßig in nachstehenden Fachgebieten:

  • allgemeines Zivil- und Unternehmensrecht
  • Haftpflichtrecht
  • Liegenschafts- und Baurecht
  • Miet- und Wohnrecht
  • Arbeits- und Sozialrecht
  • Vertriebsrecht
  • Gesellschaftsrecht, Umgründungen, insbesondere Strukturverbesserungen
  • Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht
  • öffentliches Vergaberecht
  • Strafrecht
  • Insolvenzrecht
  • Erbrecht
  • Ehe- und Familienrecht
  • Mahn- und Kurrentienwesen
 
Weitere Informationen finden Sie unter:
 
Recht einfach - Broschüre des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages
 
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